GEHÖRSCHADEN

Der Veranstalter haftet generell nur für Gehör- und andere Gesundheitsschäden, wenn ihm und seinen sogenannten Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann oder eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Wir empfehlen generell, einen der Lautstärke angemessenen Gehörschutz zu benutzen - insbesondere dann, wenn Du gerne in erster Reihe und Boxennähe feierst.
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